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Bundestag erkannte vor einem Jahr „Holo­domor“ als Völkermord an

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Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2022 „die Hungersnot in der Ukraine 1932/1933 zum Völkermord erklärt und ihn damit auf den unverrückbaren Sockel der angeblichen historischen Wahrheit gestellt. Zugleich stellt ein neues Gesetz die Leugnung von Genozid unter Strafe. Aber die Lektüre alter Zeitungsberichte ist wahrscheinlich noch straffrei.“ 
 
„Es brauche keine „großen seherischen Fähigkeiten, um vorhersagen zu können, dass die Anerkennung als Genozid von einer nochmals gesteigerten antirussischen Kampagne begleitet werden wird, welche diese dann als Genozid anerkannte Hungersnot nutzt, um das Feindbild Russland möglichst noch tiefer in der deutschen Gesellschaft zu verankern. Eine offene Diskussion wird nicht möglich sein, da jeder, der das Narrativ infrage stellt, jetzt schon mit Strafverfolgung rechnen muss. Es ist in diesem Zusammenhang sogar zu erwarten und zu befürchten, dass notfalls dafür Exempel statuiert werden“.“
 
Mit dem Genozid-Beschluss des Bundestages wird die Hungersnot von 1932/1933 per Gesetz in den Stand einer nicht weiter diskussionsfähigen „Wahrheit“ erhoben. Damit wird der sogenannte Holodomor auf denselben Stand des Holocaust gehoben, was zugleich jedoch das Gedenken an die Judenvernichtung weltweit beschädigen wird. Denn dem Rest der Welt ist nicht entgangen, dass der Bundestag mit dem Holodomor ein Thema aufgegriffen hat, mit dem die deutschen Nazis bereits 1933 ihre Propaganda gegen die kommunistische Sowjetunion geschürt hatten, wie man im Archiv der New York Times nachlesen kann.“  

„Holodomor“. Wie die Ukraine eine tragische Hungersnot zum nationalen Mythos aufbaute.