„Reitschuster“ schreibt:
„Die Veröffentlichung der Privatadressen ist strafbar. Die Berliner Polizei hat aber bereits bewiesen, dass sich ihr Ermittlungseifer in Grenzen hält, wenn es um Attacken auf Regierungsgegner geht (siehe meine Berichte über die Einstellung des Verfahrens wegen Attacken auf AfD-Chef Chrupalla (siehe meinen Bericht über die Einstellung des Verfahrens wegen Attacken auf AfD-Chef Chrupalla und mich hier).
Dabei wären Ermittlungen sehr spannend. Etwa auch, um herauszubekommen, woher die Linksextremisten die Daten haben. So einfach sind die nicht zu bekommen. Zumindest liegt der Verdacht auf der Hand, dass sie Komplizen in verantwortlichen staatlichen Positionen haben – auf welcher Ebene auch immer.“