„Die Programmatik der Alternative für Deutschland geht transparent und rechtsstaatlich mit dem Remigrationsbegriff um: Weder im Bundestagswahlprogramm 2021 („eine nationale und eine supranationale ‚Remigrationsagenda‘ als Schutzgewährung in Herkunfts- und Transitregionen nach dem Grundsatz ‚Hilfe vor Ort‘“) noch im Europawahlprogramm 2024 („Remigration statt Talentabwerbung“) sind irgendwelche Anhaltspunkte aufgeführt, die unser Selbstverständnis als „Grundgesetzpartei“ in irgendeiner Weise in Frage stellen könnten.
Ansonsten sind unsere Forderungen zu „Einwanderung, Integration und Asyl“, die seit 2016 unverändert im Grundsatzprogramm stehen und sich selbstverständlich auch im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung befinden, folgende (Auszug Kapitel 9):
– Vollständige Schließung der EU-Außengrenzen.
– In der Herkunftsregion von Flüchtlingsbewegungen, wie z.B. Nordafrika, werden Schutz- und Asylzentren in sicheren Staaten eingerichtet. Erst nach Anerkennung eines Schutzgrundes wird die sichere Reise nach Deutschland ermöglicht.
– An allen deutschen Grenzen, an denen derzeit (noch) ungeregelte Einwanderung stattfindet, sind strenge Personenkontrollen einzuführen, um illegale Grenzübertritte zu verhindern.
– Das individuelle Asylgrundrecht soll durch die grundgesetzliche Gewährleistung eines Asylgesetzes ersetzt werden. Das Asylrecht darf nicht länger als ein Vehikel der Masseneinwanderung missbraucht werden.“