„Bei der ersten Missbilligung geht es um einen Artikel, in dessen Bildtext eines Fotos zu lesen war, dass Flüchtlinge „manchmal“ ohne Pass in Deutschland ankämen. Tatsächlich, stellte nun der zuständige Beschwerdeausschuss fest, erzeuge dieser Satz „den falschen Eindruck, dass nur ein geringer Teil der Flüchtlinge in Deutschland ohne Pass ankomme“. Der Ausschuss hat dann das getan, was die „SZ“ hätte tun sollen – in eine Statistik geschaut, die belegte, dass der Anteil der Flüchtlinge ohne Pass bei mehr als 50 Prozent liege. Darum verstoße der Text gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, folgerte der Presserat.
Bei der zweiten Missbilligung geht es um einen Artikel, der die Frage klären wollte, ob Messerattacken in Deutschland zugenommen hätten. In dem Zusammenhang hieß es dann, es gebe keinen Zusammenhang von solchen Fällen mit der Herkunft der Täter, weil die Anteile migrantischer und nicht migrantischer Täter in etwa gleich seien.
Hier, stellte der Beschwerdeausschuss fest, sei außer Acht gelassen worden, „dass der migrantische Anteil an der Gesamtbevölkerung deutlich niedriger sei, Migranten also in vergleichsweise höherem Maße an Taten beteiligt seien“. In diesem Fall läge ein Verstoß sowohl gegen das Gebot der Wahrhaftigkeit und die Sorgfaltspflicht vor.“