„Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ von Nancy Faeser (SPD) beschlossen. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf auch eine Ausweitung der Strafbarkeit der Fluchthilfe vor, was das Vorgehen der sogenannten „Seenotretter“ im Mittelmeer betroffen hätte. Doch diese wurde nun restlos gestrichen. Wie kam es dazu?
Einen Tag vor der Abstimmung im Parlament tagte der Ausschuss für Inneres und Heimat. Hier wurde der Gesetzentwurf kurzfristig abgeändert und ergänzt. Einer dieser Neuerungen: „Ausschluss der Seenotrettung vom Anwendungsbereich der Schleusungsdelikte durch Bezugnahme auf den Landweg“.“
„Aus den Reihen der Organisationen, die im Mittelmeer aktiv sind, wuchs der Druck, das Gesetz doch noch zu ändern. Zahlreiche Flüchtlingsanwälte hatten nach Durchsicht des Papiers Einspruch erhoben: Juristen aus dem Umfeld von „SOS Humanity“, ein „Seenotretter“-Verein, der im vergangenen Jahr 790.000 Euro Steuermittel eingestrichen hatte, warfen der Koalition eine „Kriminalisierung ziviler Seenotrettung“ vor.“