„Das Verhalten der Polizisten verletzt das verfassungsrechtliche und beamtenrechtliche Neutralitätsgebot. Weil die Polizei nicht politisch sein darf, müssen sich Polizeibeamte auch bei ihren privaten öffentlichen Äußerungen mäßigen. Extreme Äußerungen, wie etwa zugespitzte Polemik, sind Ihnen in der Regel untersagt.“
Dies hat die Vereinigung allerdings nach Auffassung des Verwaltungsrechtlers verletzt, als sie auf X (ehemals Twitter) schrieb: „Um NIUS kümmern wir uns später.“