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„Die rechtlichen Möglichkeiten von Behörden im Umgang mit Sympathisanten eines islamistischen Kalifats in Deutschland sind nach Darstellung von Bundesjustizminister Marco Buschmann begrenzt. „Reine Sympathiebekundung für ein Kalifat ist etwas, was ich für politisch absurd und abwegig halte“, sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
Das Bundesverfassungsgericht habe aber sinngemäß festgestellt: Solange eine absurde Meinung, auch eine, die dem Grundgesetz widerspricht, einfach nur geäußert werde, ohne dass Anstalten unternommen würden, die Ordnung des Grundgesetzes dann auch zu beseitigen oder andere Rechtsgüter zu verletzen, müsse dies als Teil des geistigen Meinungskampfes ertragen werden.“ – War nur bei Corona ausnahmsweise anders…