„Auf Webseiten von Homosexuellenverbänden wird indes ebenso für Leihmutterschaft geworben, was auch Teil der Lösung des Rätsels sein kann, wo hier überhaupt der Bedarf liegt. So freut sich der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands, dass sich weder eine Leihmutter noch die Käufer des Babys nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar machen würden.“