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Trotz gesetzlichem Verbot

„Auf Webseiten von Homosexuellenverbänden wird indes ebenso für Leihmutterschaft geworben, was auch Teil der Lösung des Rätsels sein kann, wo hier überhaupt der Bedarf liegt. So freut sich der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands, dass sich weder eine Leihmutter noch die Käufer des Babys nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar machen würden.“