„Noch bevor das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten ist, ist das passiert, was seine Unterstützer als nicht existente Verschwörungstheorie abgetan haben: Ein Mann, der sich als Frau fühlt, will sich in Schutzräume von Frauen Zugang verschaffen und stützt sich dabei auf Diskriminierung!“
„Dr. Christoph Franke vertritt das „Lady’s first“-Fitnessstudio in Erlangen rechtlich. Er sagt zu NIUS: „Das ist schon ein bemerkenswerter Fall. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist unmittelbar beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingegliedert und suggeriert durch das Schreiben, dass unserer Mandantin hoheitlich verpflichtet sei, eine Entschädigung zu zahlen. Das ist nicht nur nicht die Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle, hierdurch maßt sie sich auch Kompetenzen der Judikative an.“
„Bemerkenswert ist zudem, dass das von der Ampel-Regierung beschlossene „Selbstbestimmungsgesetz“, das am 1. November dieses Jahres in Kraft treten wird, die Vertragsfreiheit und das Hausrecht hervorhebt. „Das Selbstbestimmungsgesetz (beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag) wird keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen vermitteln. Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibt durch das Gesetz unberührt“, heißt es etwa auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums.“