„Der entlassene Migrant, der seit 2014 als Asylbewerber in Deutschland ist und dessen Antrag auf Asyl abgelehnt wurde, ist laut Staatsanwaltschaft Landau mehrfach vorbestraft, darunter wegen Nötigung, Einbruch, Diebstahl, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung. Zuletzt saß er zwei Jahre Gefängnisstrafe wegen schwerer Körperverletzung ab. Zudem kann das Landgericht Landau nicht ausschließen, dass er wieder Straftaten begehen wird. Nach seiner Entlassung am Freitag wurde der 35-Jährige unter sogenannte Führungsaufsicht gestellt, was bedeutet, dass er sich an bestimmte Auflagen halten müsse – sonst droht der erneute Freiheitsentzug.“