„Im Juli 2023 wurde noch seitens des Bayerischen Verwaltungsgerichts entschieden, dass subjektive Kritik an der Meinungsvielfalt und der Qualität von ARD und ZDF einem nicht von der Pflicht zur Beitragszahlung befreie. In der Entscheidung aus München hieß es, der Rundfunkbeitrag werde „ausschließlich als Gegenleistung“ erhoben „für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs“.
Doch: jetzt lässt das Bundesverwaltungsgericht die Revision zu!“