„Asylbewerber aus Mali, Niger, Syrien, Afghanistan und Albanien haben laut Schröder ohne Angabe von Gründen die Teilnahme an gemeinnütziger Arbeit verweigert. Gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz wird bei unbegründeter Ablehnung solcher Tätigkeiten der Anspruch auf Sozialleistungen eingeschränkt. Schröder erläuterte, dass zum Beispiel alleinstehenden Asylbewerbern für drei Monate 232 von 460 Euro an Sozialleistungen gekürzt werden, berichtet der MDR.“