„Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen und weitere Bundesländer wollen mit einer Gesetzesinitiative im Bundesrat die Bereitschaft zu Organspenden in der Bevölkerung erhöhen. Der Gesetzentwurf, den die Länder am 14. Juni in den Bundesrat einbringen wollen, sehe die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende vor, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) heute. Dabei gilt grundsätzlich jeder Mensch als Organspender nach dem Tod, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten widersprochen. Aktuell kommt als Organspender nur infrage, wer einer Spende aktiv zustimmt.“