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Zweites Urteil gegen Höcke

Die Schweizer „Weltwoche“ schreibt:
Die Prozesse gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke sind ein Paradebeispiel. Es war befremdlich, dass der Staatsanwalt Klage erhob wegen der Verwendung eines angeblichen Nazispruchs. Aber Staatsanwälte sind weisungsgebunden.

Nun aber hat der Richter des Landgerichts Halle keinen Beweisantrag der Verteidigung zugelassen, mit denen hätte bewiesen werden können, dass «Alles für Deutschland» ein Allerweltsspruch war.

Stattdessen erkannte er bei Höcke «mimische Zustimmung», als dessen Zuhörer die Parole mit dem Wort «Deutschland» ergänzten.“