„Wir stellen hier einen Entwurf für eine Strafanzeige wegen unzureichender Aufklärung vor der sog. Impfung gegen Corona zur Verfügung. Dieser Entwurf richtet sich an alle, die bereits erkannt haben, dass sie vor der Verabreichung der Spritze nicht hinreichend aufgeklärt wurden. Ein spürbarer Schaden muss dazu nicht eingetreten sein. Der sog. Impfstoff gegen Corona kann mittlerweile gefestigt als gesundheitsschädlicher Stoff eingeordnet werden. Dessen Beibringung reicht für eine Strafbarkeit nach § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung).“