Der Jurist Ulrich Vosgerau erklärt: „Die Bürger sind nicht an das Grundgesetz gebunden!“ Kein Bürger kann verfassungswidrig handeln, denn das Grundgesetz enthält staatlich verbriefte Bürgerrechte. Nur Staatsdiener können folglich verfassungswidrig handeln, denn das Grundgesetz ist eine „Handlungsanweisung“ an die Beamten nicht an die Bürger.
Ein Bürger kann folglich nur verfassungsfeindlich handeln, aber nicht verfassungswidrig….