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Greenpeace baut sein neues Geschäfts­modell aus

„Greenpeace“ trommelt für die „Zukunftsklage“
Klimaschutz habe Verfassungsrang meint „Greenpeace“:
„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Klimaschutz bereits – basierend auf Artikel 20a GG – Verfassungsrang eingeräumt und gesagt, dass nur rechtzeitiges Handeln die im Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte aller schützt. Nehmen Sie Ihr Recht selbst in die Hand und erheben Sie mit uns Verfassungsbeschwerde auf rechtzeitiges und ausreichendes Handeln!“