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Illegale Zu­wanderung

Die „Welt“ schreibt:
„Am meisten wiesen Behörden Ukrainer (3779), Syrer (2111), Türken (1398) und Afghanen (1142) zurück. Hat eine Person einmal offiziell deutschen Boden betreten, kann sie nur in seltenen Fällen zurückgewiesen werden – etwa, wenn ein Asylantrag zuvor rechtskräftig abgelehnt worden ist oder die Person keinen stellt.

Ein Hauptgrund für Zurückweisungen ist das Fehlen eines gültigen Reisedokuments. Dies traf vor allem auf Menschen aus Syrien (1380), Afghanistan (856) und der Türkei (714) zu. Ein anderer ist das Fehlen eines gültigen Visums oder Aufenthaltstitels, was bei vielen Ukrainern (2976) und Syrern (632) der Fall war. 102 Personen wurden aus dem Grund der „Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen“ zurückgewiesen.

Die FDP im Bundestag sowie die Union und Teile der SPD plädieren für eine Fortsetzung der bundesweiten verschärften Kontrollen wie es sie noch bis zum 19. Juli gibt. Auch die DPolG Bundespolizeigewerkschaft unterstützt weitere Grenzkontrollen. Das Bundesinnenministerium und auch die Grünen hingegen sehen dies skeptisch und wollen auf bundesweite Kontrollen nur bei konkreten, für alle Grenzen relevanten Anlässen setzen.“