Wirtschaftlicher Schaden von etwa 320.000 Eurovon Angelika16. August 202416. August 2024 «Die Untergrenze des wirtschaftlichen Schadens liegt bei etwa 320.000 Euro. Das sind nämlich die Umsätze in vier Wochen, die wir nicht realisieren konnten, weil wir nicht mehr arbeitsfähig und stillgelegt waren», sagte Elsässer in Potsdam.“ Zu welt.de