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Wirtschaft­licher Schaden von etwa 320.000 Euro

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«Die Untergrenze des wirtschaftlichen Schadens liegt bei etwa 320.000 Euro. Das sind nämlich die Umsätze in vier Wochen, die wir nicht realisieren konnten, weil wir nicht mehr arbeitsfähig und stillgelegt waren», sagte Elsässer in Potsdam.“