Zum Inhalt springen

Der einzige kritische Wirtschaftsboss

  • von
„Multipolar“ schreibt:
„Auch der Chef des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, hatte die Bundesregierung im Oktober 2020 gewarnt: Der geplante neue Lockdown wäre ein „Todesstoß für Wirtschaft.“ Sollte die Bundesregierung das öffentliche Leben erneut zum Erliegen bringen, behalte er sich rechtliche Schritt vor. Er „glaube nicht, dass ein erneuter Lockdown vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte“, so Ohoven damals. Daher sei es „nicht nur legitim, sondern geradezu geboten, die Frage zu stellen, ob die Maßnahmen auch im Rechtssinne verhältnismäßig sind und damit im Einklang mit unserer Verfassung stehen.“

Zwei Tage nach dieser Aussage, am 31. Oktober 2020, starb auch Ohoven. Er prallte mit seinem Wagen gegen eine Autobahnbrücke. Laut Medienberichten war er „mit seinem Bentley auf der linken Spur der A44 unterwegs gewesen, als er aus noch ungeklärter Ursache die Kontrolle über das Fahrzeug“ verlor. Auch in diesem Fall ermittelte die Staatsanwaltschaft nicht.“

Berlin (ots)

Zur heutigen Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zu den Beschlüssen für einen zweiten Lockdown erklärt Mittelstandspräsident Mario Ohoven:

„Die Bundeskanzlerin konnte in ihrer Regierungserklärung keine für den Mittelstand zufriedenstellende Begründung für den von ihr und den Ministerpräsidenten der Länder verfügten zweiten Lockdown liefern. Als Folge dieser – am Deutschen Bundestag vorbei – beschlossenen Maßnahmen droht tausenden Mittelständlern das wirtschaftliche Aus.

Es besteht kein Zweifel daran, dass der Staat zur Eindämmung der Pandemie alles tun muss, was geeignet, erforderlich und angemessen ist, um die Bürger zu schützen. Bei den getroffenen Maßnahmen geht es aber um nicht weniger als die wirtschaftliche Existenz von ganzen Berufsgruppen, Millionen von Selbstständigen und deren Familien.

Daher ist es nicht nur legitim, sondern geradezu geboten, die Frage zu stellen, ob die Maßnahmen auch im Rechtssinne verhältnismäßig sind und damit im Einklang mit unserer Verfassung stehen. Wir werden als Verband im Interesse des Mittelstands eine solche Überprüfung veranlassen. Am Ende könnte die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts stehen.“

Pressekontakt:

BVMW Pressesprecher
Eberhard Vogt
Tel.: 030 53320620
Mail: presse@bvmw.de