„Was kann ich tun?
Wenn das BAMF Ihren Asylantrag ablehnt, werden Sie aufgefordert Deutschland zu verlassen. Dafür haben Sie bei einer „einfachen“ Ablehnung 30 Tage Zeit. Eine „einfache“ Ablehnung bekommen Sie, wenn kein anderer europäischer Staat für Ihr Asylverfahren zuständig ist und das BAMF Ihnen keine Täuschung oder wirtschaftliche Fluchtgründe unterstellt. Wenn Ihr Asylantrag als „unzulässig“ oder „offensichtlich unbegründet” abgelehnt wird, haben Sie nur eine Woche Zeit für die freiwillige Rückkehr. Als „unzulässig“ wird Ihr Antrag abgelehnt, wenn aufgrund der Dublin-Verordnung ein anderes EU-Land für Ihr Asylverfahren zuständig ist. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Dublin-Verfahren„. Als „offensichtlich unbegründet“ gilt Ihr Asylantrag z.B. dann, wenn das BAMF große Widersprüche in Ihrer Geschichte und Ihren Fluchtgründen sieht oder glaubt, dass Sie nur aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland geflüchtet sind.
Wieviel Zeit Ihnen bleibt, steht auf Ihrem Bescheid vom BAMF. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen der Bescheid zugestellt wurde. Das exakte Zustellungsdatum finden Sie auf dem Briefumschlag. Wenn Sie Deutschland nicht verlassen, können Sie abgeschoben werden. Das bedeutet, dass die Polizei und die Ausländerbehörde Sie zuhause abholen und in Ihr Land zurückschicken können.
Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle beraten, wenn Sie eine Ablehnung bekommen haben. Es gibt einige Alternativen zur Ausreise oder Abschiebung. Die wichtigsten stellen wir Ihnen im Folgenden vor.“