NIUS berichtet:
- Zum ersten Mal hat ein Gericht festgestellt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Corona-Zeit vermutlich verfassungswidrig war!
- Das Verwaltungsgericht Osnabrück setzte die Klage einer Pflegehelferin gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht am Dienstag aus, damit sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befasst.
- Brisant: Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die Ausführungen von RKI-Chef Lars Schaade, der zuvor als Zeuge vernommen wurde, sowie auf die RKI-Protokolle.
- NIUS hat die Mitschrift des Daten-Analysten Tom Lausen aus der Gerichtsverhandlung erhalten und veröffentlicht sie in Passagen.