Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg:
„Landgericht Stuttgart weist Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen Michael Ballweg zurück“
„Gericht bestätigt Informationspflicht und Pressefreiheit
Das Gericht stellte in seinem Beschluss fest, dass die Kammer lediglich ihrer gesetzlichen Informationspflicht nachgekommen sei. Es habe sich ausdrücklich um eine vorläufige und keineswegs endgültige Rechtsauffassung gehandelt. Weiterhin wurde unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betont, dass die Verfahrensöffentlichkeit ein fundamentales rechtsstaatliches Prinzip darstellt. Dieser gesetzlichen Verpflichtung habe die Kammer durch die Offenlegung der Gesprächsinhalte Rechnung getragen.“