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„Fast 80 verletzte Beamte bei Corona-Demo“

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„Schriftliche des Abgeordneten Marcel Luthe, vom 21.11.2020, an den Berliner Senat zum Thema: Verletzte Polizeibeamte am 18.11.2020 und Antwort vom 14. Dezember 2020 
 
Am 18.11.2020 beschloss der Deutsche Bundestag, das ganze Gruselkabinett an Corona-Maßnahmen, das bis dato durch Rechtsverordnungen der Länder allein auf der Grundlage der Generalklausel in §§ 28, 32 IfSG geregelt gewesen war, im Gesetz, nämlich in § 28a IfSG zu verankern. Der Gesetzgeber versuchte damit, den künftigen Klägern gegen solche Verordnungen den Einwand abzuschneiden, es fehle für solche Maßnahmen an der erforderlichen parlamentsgesetzlichen Grundlage.
 
Am gleichen Tag demonstrierten zahlreiche Menschen in Berlin gegen eben dieses Gesetzesvorhaben und wurden mit Wasserwerfern „beregnet“, wie es beschönigend in den Medien hieß. Und natürlich ereiferten sich die Konzernmedien mit Schaum vor dem Mund über die angeblich gewaltbereiten „Corona-Leugner“. Die Berliner Morgenpost titelte: „Fast 80 verletzte Beamte bei Corona-Demo.“ Der Tagesspiegel wetterte, dieser Tag habe die „Radikalisierung“ der Corona-Demos offengelegt.
 
Auf eine parlamentarische Anfrage musste der Berliner Senat später Folgendes einräumen (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/25655):
Es gab 79 verletzte Polizisten. Einer davon verletzte sich bei einem Verkehrsunfall ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen. Die ANDEREN 78 POLIZISTEN wurden verletzt bei der GEGENDEMONSTRATION DER ANTIFA.“