Wenige kennen die internationalen Gesundheitsvorschriften, über die allerdings auch bisher niemand aufgeklärt hat.
Die nationalen Infektionsschutzgesetze haben ihre Vorlage in den Vorschriften der WHO, die einen völkerrechtlich verbindlichen Charakter haben. Es handelt sich um einen multilateralen internationalen Vertrag, der bei der UN hinterlegt ist. Die „Empfehlungen“ der WHO haben bindenden Charakter für alle 196 Vertragsstaaten. Sie sind von den Vertragsstaaten verbindlich umzusetzen. Ein Vertragsstaat muss ausdrücklich erklären, warum er der „Empfehlung“ nicht nachgekommen ist. Die internationalen Gesundheitsvorschriften sind darauf ausgelegt, dass sie nicht nur die Gesundheit schützen, sondern auch für eine möglichst geringe Beeinträchtigung des internationalen Handels und Verkehrs sorgen. In die letzte Revision der Vorschriften in 2007 wurden die Menschenrechte aufgenommen, d.h. dass alle Gesundheitsmaßnahmen unter Beachtung der Menschenrechte erlassen werden müssen.