„Laut dem Gutachten bestehe Konsens darüber, dass westliche Waffenlieferungen völkerrechtlich nicht als Kriegseintritt gelten – solange man sich nicht an Kampfhandlungen beteiligt. Allerdings heißt es weiter: „Erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen.“
„Der Rechtsstatus der „Nichtkriegsführung“ habe in der Völkerrechtspraxis die „traditionelle Neutralität“ in den letzten Jahrzehnten ersetzt, um eine Unterstützung von angegriffenen Staaten – wie derzeit die Ukraine – mit Waffenlieferungen und Geld zu ermöglichen, so die Experten.“
„Das US-Verteidigungsministeriums hatte am Freitag erklärt, dass das US-Militär ukrainische Soldaten bereits an Waffensystemen ausbildet. Das Training finde auf US-Militär-Stützpunkten in Deutschland in Absprache mit der Bundesregierung statt, die bei der Koordinierung und Organisation helfe.“