Das Grundgesetz werde unter Pandemie-Vorbehalt gestellt
„Ich habe nicht erwartet, dass das Gericht die angegriffenen Corona-Maßnahmen rundweg für verfassungswidrig erklärt. Ich habe mir aber erwartet, dass es Leitlinien formuliert, dass es Leitplanken aufstellt. Die Beschlüsse laufen auf den falschen Satz hinaus, dass Not kein Gebot kennt. Die Gebote stehen aber im Grundgesetz, sie müssen geachtet, geprüft und gewichtet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die einzelnen Freiheitsgrundrechte „nicht gewogen, aber für zu leicht befunden“.“