„Rechtsanwalt Ulbrich erklärt: „Weltweit treten immer mehr Impfschäden ans Tageslicht und viele Geimpfte beginnen erst jetzt zu realisieren, dass ihre derzeitigen Erkrankungen im Zusammenhang mit der mRNA Injektion stehen. Bereits in unserer Pressemitteilung „Impfschäden schwerwiegender als erwartet“ wurde erläutert, dass der Gesetzgeber in § 84 Abs. 2 AMG nicht dem Geimpften die Beweislast aufbürdet, dass der Impfschaden auf der Impfung beruht, sondern dass der Impfhersteller darzulegen und zu beweisen hat, dass kein Zusammenhang zur Impfung besteht.“