Das beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof laufende Normenkontrollverfahren offenbart, dass es in der Bayerischen Staatsregierung keine Aktenlage gibt bzw. geben soll, auf deren Basis die Entscheidungen der massiven Grundrechtseinschränkung von Markus Söder durchgeführt wurden.
„Auf fünf Seiten erklärte (…) das bayerische Gesundheitsministerium, dass keine Behördenakte existiere und auch nicht zusammengestellt werden könnte“, schreibt die Juristin in ihrer Stellungnahme.