Der Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona am Europäischen Gerichtshof (EuGH) scheint genervt. Es geht, mal wieder, um die Vorratsdatenspeicherung. Gerichte aus Deutschland und Irland hatten dem EuGH Fragen zur Speicherung von Verkehrsdaten vorgelegt. In Deutschland geht es um die Klagen von Telekom und dem Provider Spacenet gegen die Bundesnetzagentur. Die Grundfrage: Sind die nationalen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar?
In seinen Schlussanträgen vertritt Sánchez-Bordona die Auffassung, dass die Antworten bereits in der Rechtsprechung des EuGH gegeben sind oder zumindest „unschwer aus ihr abgeleitet werden könnten“, heißt es in der Pressemitteilung des EuGH. Eine deutliche Ansage an die Gesetzgeber, die doch offenbar wider besseren Wissens auf nationaler und EU-Ebene immer wieder versuchen, eine Vorratsdatenspeicherung in leicht umgefärbten Gewand einzuführen. Hier ein bisschen kürzer, da ein bisschen spezifischer. Nur damit die Regelungen nach langwierigen Gerichtsverfahren wieder kassiert werden.