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Kosten der angezeigten Majestätsbe­leidigungen

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Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier schreibt dazu:
„Es werden oftmals im vorauseilenden Gehorsam vorgefertigte Strafanträge verfasst und allzu schlampig – also ohne ausreichende rechtliche Prüfung – Strafbefehle oder gar Durchsuchungsbeschlüsse erlassen.
Dabei könnte der ganz Spuk ein jähes Ende finden: 
Denn wenn die Gerichte dazu übergingen, im Falle einer Hauptverhandlung die Anzeigenerstatter – also die Politiker – als Zeugen zu laden, ist davon auszugehen, dass diese bei mehreren Duzend Gerichtsterminen im Jahr und entsprechendem mediale Interesse vor Ort schon bald die Lust an der Strafverfolgung ihrer „Peiniger“ verlieren würden. 
Leider werden die Anzeigenerstatter aber so gut wie nie geladen, um z.B. Angaben darüber zu machen, wie sehr sie sich in ihrer Ehre verletzt fühlen und wie sie von der Tat erfahren haben. 
Gerade auch Letzteres sollte zur Voraussetzung für eine Strafverfolgung gemacht werden. Denn der Betroffene kann sich ja nur auf eine Ehrverletzung berufen, wenn er die  Beleidigung persönlich überhaupt wahrgenommen hat. 
Oftmals aber erfahren die politischen Anzeigenerstatter von der Tat erst durch Anschreiben der Polizei oder aber es wird im Rahmen von KI-Einsätzen aktiv danach gesucht. 
Hier muss die Rechtsprechung im eigenen Interesse Anpassungen vornehmen, wenn schon nicht der Gesetzgeber Reformen durchführt.“