t-online schreibt:
„Am Sonntagmittag erklärte die Staatsanwaltschaft, dass er noch heute einem Haftrichter vorgeführt werden sollte, sie sprach von einer Fluchtgefahr. Ohne richterlichen Haftbefehl gilt eine Festnahme generell nur bis zum folgenden Tag, danach muss der Festgenommene wieder freigelassen werden. Wenige Stunden danach steht fest: Atallah Younes kommt in Untersuchungshaft. Gegen ihn sei Haftbefehl erlassen worden, sagt der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Michael Petzold, der Deutschen Presse-Agentur.“
„Die Staatsanwaltschaft werfe dem Mann eine „rücksichtslose“ Gefährdung von Menschenleben vor. Dies müsse strafverschärfend berücksichtigt werden. Ihm werden versuchte schwere Brandstiftung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft droht für die ersten beiden Delikte eine Freiheitsstrafe von mindestens je einem Jahr beziehungsweise von mindestens sechs Monaten. Sachbeschädigung werde mit einer Geldstrafe geahndet. Weil die Straferwartung hoch sei, könne davon ausgegangen werden, dass der Mann sich dem Strafverfahren entziehen werde, so Petzold.“