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Nach Verurteilung in 1. Instanz zu 6.000€, Freispruch in 2. Instanz

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„Eine Kinderpflegerin aus Bayern, die in erster Instanz zu einer 6000-Euro-Strafe verurteilt worden war, weil sie Außenministerin Baerbock als „Hohlbratze“ bezeichnet hatte, wurde am Montag von einem Landgericht freigesprochen. Brisant: Kurz nach ihrer Verurteilung im vergangenen Jahr hatte das Gericht sie davor gewarnt, in Berufung zu gehen.“