Die „Welt“ schreibt:
„Der Ausländeranteil unter allen Bürgergeldempfängern lag zuletzt bei 45,8 Prozent, wovon die Menschen aus den acht häufigsten Asylherkunftsländern (18,6 Prozent) und ukrainische Staatsangehörige (10,3 Prozent) den größten Teil bilden.
Ebenfalls zeigt die Antwort der Bundesregierung, die sich auf Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezieht, dass kinderreiche Familien ohne deutschen Pass überrepräsentiert sind. Der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit drei und mehr Kindern liegt derzeit bei 71,3 Prozent (269.116). Von den insgesamt 13,2 Milliarden Euro, die im Jahr 2023 für die Bürgergeld-Regelsätze an Familien flossen, erhielten nicht-deutsche Familien rund 8,2 Milliarden Euro, was knapp 62 Prozent entspricht.
Im Juni dieses Jahres hat die Quote der nicht-deutschen Familien, in denen mindestens ein Elternteil erwerbsfähig ist und Bürgergeld bezieht, ein neues Allzeithoch erreicht. Aktuell stehen 859.966 ausländische Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (62,1 Prozent) 524.393 deutschen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (37,9 Prozent) gegenüber. Diese Zahlen gehen aus einer Anfrage der AfD-Fraktion an die Bundesregierung hervor, die WELT exklusiv vorliegt.
Zum Vergleich: Im Jahr 2010 betrug die Quote der deutschen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern noch rund 71 Prozent. René Springer, der die Anfrage gestellt hat, sieht das als Zeichen dafür, dass das Bürgergeld eher „unkontrollierte Einwanderung begünstigt“ anstatt Perspektiven zu fördern.“