„Seit 2001 musste der BND seine Massenüberwachung auf 20 Prozent einzelner Kommunikations-Leitungen beschränken. Schon diese Regel hintertrieb der Geheimdienst mit eigentümlichen Rechtsauffassungen. Seit 2016 darf der BND statt einzelnen Leitungen vollständige Telekommunikationsnetze abhören, ganz ohne Mengenbeschränkung.
Laut Bundesverfassungsgericht geht das nicht, die Richter:innen fordern „einschränkende Maßgaben zum Volumen“. Das Kanzleramt hat eine „Volumenbegrenzung auf höchstens fünfzig Prozent der Übertragungskapazität aller global bestehenden Telekommunikationsnetze“ vorgeschlagen – die Hälfte aller Kommunikation weltweit. Dieser Wert ist so hoch, dass der BND ihn nie erreicht. Viele Akteure haben den Vorschlag kritisiert, auch der Bundesdatenschutzbeauftragte.“