„Nius“ schreibt:
„Weiter heißt es: „Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems dient unter anderem der Klarstellung, dass Heimreisen von anerkannt Schutzberechtigten in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen, da dieses Verhalten regelmäßig im Widerspruch zur schutzauslösenden Gefährdung des Ausländers bei Rückkehr in den Heimatstaat steht.“ Deshalb soll nun seine Anzeigenpflicht kommen.
Doch für Ukrainer soll die Regelung nicht gelten, gibt die Bundesregierung mit Verweis auf einen unterschiedlichen Rechtsstatus zu. Eine Reise per Flixbus nach Kiew muss dementsprechend auch weiterhin nicht gemeldet werden. Ein möglicher Widerruf des Aufenthaltstitels komme „in Bezug auf geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer, welche über einen Aufenthaltstitel aus § 24 Aufenthaltsgesetz verfügen, nicht zur Anwendung“.“