„Die Außervollzugsetzung der so genannten 2G-Regelung im Einzelhandel wirkt nicht nur zugunsten der Antragstellerin in diesem Verfahren“, teilte das Gericht mit: „Sie ist vielmehr in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich. Der Beschluss ist unanfechtbar.“ Dasselbe Oberverwaltungsgericht hatte bereits vor knapp einer Woche die 2G-Plus-Regel bei körpernahen Dienstleistungen gekippt. Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf demnach beispielsweise nicht vom Besuch im Friseur- oder Kosmetiksalon ausgeschlossen werden.“