Das Landgericht Hamburg verbietet Correctiv eine Falschbehauptung
Zur Klage von Dr. Ulrich Vosgerau erging eine Einstweilige Verfügung, so dass Correctiv die entsprechende Passage löschen muss. Am bemerkenswertesten ist, dass das Gericht alle anderen angegriffenen Aussagen als MEINUNG wertet und damit NICHT als TATSACHENBEHAUPTUNG, die deswegen als Meinungsäußerung akzeptiert werden muss…