Bitte, werdet Wahlbeobachter
„Sowohl für das Wahlverfahren der Bundestagswahl als auch der Europawahl gilt das ÖFFENTLICHKEITSPRINZIP. Jede Person hat das Recht, vom Zusammentritt des Wahlvorstands am Morgen des Wahltags bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten.“