Gefährderansprache
Prof. Homburg macht darauf aufmerksam, dass es dafür in Mecklenburg-Vorpommern keine gesetzliche Grundlage gibt. Laut § 241a StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden