Revisionsverhandlung im Fall des Weimarer Familienrichters
Der Vertreter des Generalbundesanwaltes beantragte die Aufhebung des Urteils und die Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des LG Erfurt. Der BGH wird seine Entscheidung am 20. November verkünden