Keine Rügen, nur Missbilligungen, aber immerhin
Die „Süddeutsche Zeitung“ hat vom Presserat zwei Missbilligungen wegen Verstößen gegen die SORGFALTSPFLICHT kassiert, weil sie WAHRHEITSWIDRIG behauptet hatte, „dass Flüchtlinge „manchmal“ ohne Pass in Deutschland ankämen“ sowie, „dass es keinen Zusammenhang zwischen Messerattacken und der Herkunft der Täter“ gäbe