Die Maßnahme war rechtswidrig
Die Stadt Göttingen hatte im Juni 2020 wegen 2 Coronafällen 700 Menschen in einem „Problem-Hochhauskomplex“ eingesperrt. Das Göttinger Verwaltungsgericht erklärte den Freiheitsentzug durch Einzäunung und polizeiliche Bewachung für rechtswidrig. Für die mehrtägige Maßnahme habe es keine Rechtsgrundlage gegeben