Kehrtwende der Staatsanwaltschaft im Fall Chrupalla
Jetzt gibt es doch eine „Einstichverletzung“, die in der Diagnose des Arztes und nicht in der Anamnese vermerkt wurde und es gab auch einen Blutfleck in der Kleidung, der, nach Prüfung, tatsächlich von Herrn Chrupalla stammt