Pressemitteilung der „Letzten“ Generation
„Das Landgericht Berlin hat festgestellt: Eine Straßenblockade der Letzten Generation war gerechtfertigt. Denn diese ist von der Versammlungsfreiheit geschützt“ – so ´ne prinzipielle richterliche Verteidigung der Grundrechte hätten die „Querdenker“ dringend gebraucht