Am 1. August ist das „Selbstbestimmungsgesetz“ in Kraft getreten
„Welt-Kolumnist und Jurist, Prof. Arnd Diringer, macht darauf aufmerksam, dass ab jetzt ELTERN den GESCHLECHTSEINTRAG ihres Kindes bis zum 14.Lebensjahr willkürlich und ohne eine Überprüfung durch ein Gericht oder eine Behörde ÄNDERN können. Dafür genügt ein Gang zum Standesamt