Falsche Mäuse im Labor
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich geht der Frage nach, ob das Paul-Ehrlich-Institut schweren Wissenschaftsbetrug begangen hat
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich geht der Frage nach, ob das Paul-Ehrlich-Institut schweren Wissenschaftsbetrug begangen hat
71% der befragten Ostdeutschen wollen keine Vorgaben des Staates bezüglich der Lebensweise des Bürgers und fühlen sich nun aber durch Verbote, Gebote, Vorschriften und Moral von linken und grünen politischen Kräften negativ an die DDR erinnert
Ihre penetranten Appelle an die Wähler, die AfD zu verhindern, haben geradewegs zum Verlust aller Privilegien der „Grünen“ im Brandenburger Landtag geführt – vermutlich werden ehemalige Abgeordnete und Mitarbeiter nicht amüsiert sein…
„Es ist nicht schwer zu verstehen, weshalb die Jugend rechts wählt“, schreibt „Nius“
5 Erkenntnisse aus den Landtagswahlen im Osten in Karten und Grafiken. AfD ist eindeutiger Sieger bei den Jungwählern, klare Verhältnisse in den Gemeinden – entweder schwarz oder blau – und weitere Verluste für die Ampelparteien bis zum völligen Verschwinden der FDP
Ein Interview mit dem Spitzenkandidaten der AfD, Dr. Christoph Berndt, der über 29% der Stimen geholt hat
600-Einwohner-Dorf geschockt: Insgesamt sollen 500 Migranten mitten im Wald auf dem Gelände einer ehemaligen Kaserne beherbergt werden. Petersdorf, etwa einen Kilometer weit entfernt, ist die zuständige Gemeinde
Markus Söder will Corona-Bußgeldverfahren einstellen, andere hoffen auf Aufarbeitungsforderungen des BSW, manche sogar auf eine Neubewertung durch das Verfassungsgericht. Aber leider sieht das alles nach dem Versuch der Verantwortlichen aus, möglichst billig davonzukommen
Mega-Eigentor der Klima-Extremisten: Die „Letzte“ Generation ging vor dem leeren Flughafen Kassel-Calden in den Sitzstreik. Blöd nur: Von Hessens zweitgrößtem Flughafen heben in drei Monaten gerade mal sechs Flieger ab
In der Klage des ehemaligen deutschen Cybersicherheitschefs Prof. Arne Schönbohm gegen Jan Böhmermann und das ZDF zeichnet sich eine Niederlage ab. Der Richter geht von „unwahren Tatsachenbehauptungen aus“, die „in schwerem Maße herabwürdigend“ gewesen seien