Der Beutelsbacher Konsens
Es sind 3 Leitlinien, die die politische Bildung an Schulen regeln: 1. Das Überwältigungsverbot, 2. Das Gebot zur Kontroversität, 3. Der Grundsatz der Interessenlage, d.h. der Schüler muss in die Lage versetzt werden, seine eigenen Interessen zu erkennen und die vorgefundene Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen