Kündigung: Keine Einigung zwischen Guérot und Uni Bonn
Im Gegensatz zu anderen Zeitungen gibt ZEIT ONLINE den Hinweis, „dass diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet wurde. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen“. Die Parteien konnten sich beim „Gütetermin“ nicht einigen, so dass es am 13.9.23 im Arbeitsgericht Bonn zu einer Hauptverhandlung kommt