Wurde 3 mal laufen gelassen
Drei verschiedene Angriffe eines Nigerianers auf Polizisten mit sechs verletzten Beamten führten nicht dazu, dass die Bereitschafts-Staatsanwälte in Karlsruhe Haftantrag stellten. Die Begründung: „Weil der Angreifer einen festen Wohnsitz habe und eine Cuttermesserklinge nicht ausreiche, um lebensgefährliche Verletzungen hervorzurufen“